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Aufhängering mit direktem KettenanschlussGüteklasse 10
und integriertem Verkürzer – 1-strang
 
Kette
mm
1-strang
Trag-
fähigkeit
t
Maß - Tabelle
mm
Gewicht

kg/Stück

Art.-Nr.

dtwe
6
8
10
13
16
1,4
2,5
4,0
6,7
10,0
13
16,5
19
23
27
110
110
135
160
180
60
60
75
90
100
194
232
294
363
413
0,64
1,16
2,17
4,30
7,26
GVKS106
GVKS108
GVKS110
GVKS113
GVKS116
 
 
Aufhängering mit direktem KettenanschlussGüteklasse 10
und integriertem Verkürzer – 2-strang
 
Kette
mm
2-strang
Tragfähigkeit
ß in t
Maß - Tabelle
mm
Gewicht

kg/Stück

Art.-Nr.

bis 45°45° – 60°dtwe
6
8
10
13
16
2,0
3,5
5,6
9,5
14,0
1,4
2,5
4,0
6,7
10,0
13
19
23
27
33
110
135
160
180
200
60
75
90
100
110
194
257
319
383
433
0,94
2,18
4,10
7,86
13,74
GVKS206
GVKS208
GVKS210
GVKS213
GVKS216
 
 
Aufhängering mit direktem KettenanschlussGüteklasse 10
und integriertem Verkürzer – 4-strang
 
Kette
mm
4-strang
Tragfähigkeit
ß in t
Maß - Tabelle
mm
Gewicht

kg/Stück

Art.-Nr.

bis 45°45° – 60°dtwe
6
8
10
13
16
3,0
5,3
8,0
14,0
21,2
2,12
3,75
6,00
10,00
15,00
19
23
27
33
36
135
160
180
200
260
75
90
100
110
140
273
352
424
518
633
2,40
4,84
8,82
17,26
29,26
GVKS406
GVKS408
GVKS410
GVKS413
GVKS416
 
 
 
Gebrauch
  • Güteklasse-10-Kettengehänge ohne Anhänger sind außer Betrieb zu nehmen.
  • Keine verdrehte Kette belasten.
  • Verkürzungen mit Verkürzungsklauen oder -haken vornehmen.
  • Verknotungen sind nicht erlaubt.
  • Bei Handhabung von scharfkantigen Lasten die Kette durch Zwischenlagen (Kanthölzer) schützen.
  • Lasthaken nicht auf der Spitze, sondern im Hakengrund belasten.
  • Haken bei mehrsträngigen Gehängen immer so einhängen, dass die Hakenspitze/-öffnung nach außen zeigt.
  • Leere Lasthaken während des Transportes in das Aufhängeglied hängen.
  • Auf freie Beweglichkeit des Aufhängegliedes im Kranhaken achten.
  • Beschädigte Zubehörteile auswechseln.
  • Ketten nicht überlasten, Neigungwinkel beachten, im Zweifelsfall immer die dickere Kette wählen.
  • Schweißen an Ketten und Zubehörteilen zerstört die Wärmebehandlung und ist nicht erlaubt.
  • Wirbelhaken und Schafthaken nur in geradem Zug belasten.
  • Ist eine Drehung des Hakens unter Last notwendig, muss ein kugelgelagerter Wirbelhaken eingesetzt werden.
 
Die Verantwortung liegt beim Anwender!

Folgende Regelwerke sind zu beachten:
 
Betriebssicherheitsverordnung
EN 818
BGR 500, insbesondere Kap. 2.8
BGI 556 "Anschläger"
 
 Prüfung
Kettengehänge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Spätestens nach drei Jahren müssen Kettengehänge einem Rissprüfverfahren oder einer Probebelastung mit anschließender Besichtigung unterzogen werden.
 
Bei der regelmäßigen Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
  • Ketten mit örtlichen Schäden wie gebogenen Gliedern, Rissen oder Kerben an den Gliedern außer Betrieb nehmen.
  • An keiner Stelle darf die Kette eine Dehnung von mehr als 5% aufweisen.
  • Die Verringerung der Ketten-Nenndicke darf 10% nicht überschreiten.
  • Verformte Bauteile müssen ausgewechselt werden.
     
 
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